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, Taf. 12-11
 
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Pictura: Ein Händler mit Bauchladen wirft Geld in einen Zollstock.
Motti: Cui tributum tributum ♠ Zoll, dem der Zoll gehöret ♠ A qui le tribut, le tribut ♠ A cui il tributo, il tributo
Kommentar: Theol. Einen frölichen Geber hat GOtt Lieb. Er hat uns so viel Gutes gegeben; warum sollten wir ihme nicht einen realen Danck dafür entrichten? Und wer dieses thut/ der kan seine Strasse frölich paßiren.
Civil. Wer in einer gewissen Zunfft oder Gesellschafft leben will; muß das Seinige gerne beytragen; so hat er alsdenn auch Beystand von ihr/ wenn ihme etwas widriges zu handen stößt.
  


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